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Versicherungen

Sozialversicherungen

Versicherung Zweck Träger Leistungen Beitragssatz
Kranken-versicherung
  • Versicherung bei Krankheit
  • Ortskrankenkassen
  • Betriebskrankenkassen
  • Ersatzkassen
  • Krankengeld
  • Behandlung im Krankenhaus
  • ärztliche Behandlung
  • Mutterschaftshilfe
  • Vorsorgeuntersuchungen
14,6% + Zusatzbeitrag 1,6% im Durchschnitt (7,3% + 50% vom Zusatzbeitrag zahlt der Arbeitnehmer; 7,3% + 50% vom Zusatzbeitrag zahlt der Arbeitgeber)
Renten-versicherung
  • Vorsorge bei Erwerbsunfähigkeit
  • Vorsorge im Alter
  • Vorsorge für Hinterbliebene
  • Deutsche Rentenversicherung
  • Rente wegen Erwerbsunfähigkeit
  • Altersrente
  • Witwen- / Waisenrente
18,6% (9,3% zahlt Arbeitnehmer, 9,3% zahlt Arbeitgeber)
Arbeitlosen-versicherung
  • Hilfe bei Arbeitslosigkeit
  • Bundesagentur für Arbeit
  • Vermittlung von Arbeitsplätzen
  • Berufsberatung
  • Arbeitslosengeld
2,6% (1,3% zahlt Arbeitnehmer, 1,3% zahlt Arbeitgeber)
Unfall-versicherung
  • Unterstützung bei Arbeitsunfall
  • Unterstützung bei Berufskrankheit
  • Berufsgenossenschaftemn
  • Unfallkassen
  • Krankenhausbehandlung
  • Rehabilitation
  • Verletztem / Hinterbliebenenrente
Die Kosten tragen die Arbeitgeber
Pflege-versicherung
  • Absicherung bei ambulanter und stationärer Pflegebedürftigkeit
  • Krankenkasse
  • häusliche Pflege durch ambulanten Pflegedienst
  • Pflegegeld für private Pflegekraft
  • teil- und vollstationäre Pflege
3,05% (Arbeitgeber und Arbeitnehmer übernehmen jeweils einen Anteil von 1,525%; Kinderlose ab 23 Jahren zahlen einen Beitragszuschlag von 0,35%)

Private Zusatzversicherungen

Krankenversicherung

  • Azubis müssen sich gesetzlich krankenversichern
  • bei Wahl auf Leistungsunterschiede achten

Private Haftpflichversicherung

  • springt ein, wenn man anderen Schaden zufügt
  • Azubis sind in ihrer ersten Ausbildung i. d. R. über die Haftpflichversicherung der Eltern mitversichert (meist bis 25 Jahre)

Private Unfallversicherung

  • greift bei unfallbedingter Arbeitsunfähigkeit
  • ist weltweit und rund um die Uhr gültig
  • Gesetzliche Unfallversicherung greift automatisch, wenn der Unfall am Arbeitsplatz oder auf dem Weg dorthin passiert

Berufsunfähigkeitsversicherung

  • greift bei krankheits- oder berufsbedingter Arbeitsunfähigkeit
  • je jünger der Versicherte, desto geringer die Beiträge
  • Beiträge abhängig vom Berufszweig (z.B. zahlt Maurer-Azubi mehr als ein Bürokaufmann)

Hausratsversicherung

  • steht in der eigenen Wohnung hochwertige Ausstattungm, ist eine Hausratversicherung sinnvoll
  • Azubis, die noch bei den Eltern wohnen oder nur vorübergehend ausziehen, bleiben mit ihrem Hausrat über den elterlichen Vertrag versichert (aber begrenzte Versicherungssumme)

Kfz-Versicherung

  • Haftpflichtversicherung ist gesetzlich vorgeschrieben und kommt für alle Schäden eines Unfallgegners auf
  • (Teil-)Kaskoversicherung reguliert die Schäden am eigenen Auto, z.B. Diebstahl, Vandalismus; Vollkaskoversicherung zahlt bei einem selbstverschuldeten Unfall auch die Schäden am eigenen Auto