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Rechtsformen

Eine Rechtsform gibt den rechtlichen Rahmen eines Unternehmens vor. Es werden unter anderem folgende Fragen geklärt:

  • Wer bringt das erforderliche Kapital auf?
  • Wer haftet für die Schulden?
  • In welchem Umfang wird gehaftet?
  • Wer ist berechtigt, die Unternehmung zu leiten und nach außen zu vertreten?
  • Wer erhält den wirtschaftlichen Gewinn?

Übersicht

Rechtsform Mindestkapital Gründer minimum Haftung Entscheidungsbefugnis / Vertretung Formalitäten / Kosten Eintragung in das Handelsregister Notar erforderlich Vertrag / Formvorschriften
Einzelunternehmen
(Nichtkaufleute / Kleingewerbetreibende)
  • kein festes Kapital
  • keine Mindesteinlage vorgeschrieben
1 unbeschränkt mit Geschäfts- und Privatvermögen Alleinentscheidung des Inhabers Gewerbeanmeldung / gering Nein Nein Nein
e.K.
eingetragener Kaufmann (Kaufmann)
  • kein festes Kapital
  • keine Mindesteinlage vorgeschrieben
1 unbeschränkt mit Geschäfts- und Privatvermögen Alleinentscheidung des Inhabers Gewerbeanmeldung und Eintragung in das Handelsregister / relativ gering ja Nein Nein
GbR
Gesellschaft Bürgerlichen Rechts (Nichtkaufleute / Kleingewerbetreibende)
  • kein festes Kapital
  • keine Mindesteinlage vorgeschrieben
mind. 2 Gesellschaft und Gesellschafter (auch mit Privatvermögen) für Geschäftsschulden, gesamtschuldnerische Haftung Gemeinsame Geschäftsführung und Vertretung durch alle Gesellschafter, sofern im Gesellschaftsvertrag nicht anders geregelt Gewerbeanmeldung / gering Nein Nein schriftlicher Gesellschaftsvertrag nicht zwingend, aber zu empfehlen
OHG
Offene Handelsgesellschaft (Kaufmann)
  • kein festes Kapital
  • keine Mindesteinlage vorgeschrieben
mind. 2 Gesellschaft und Gesellschafter (auch mit Privatvermögen) für Geschäftsschulden, gesamtschuldnerische Haftung Einzelgeschäftsführung / Einzelvertretungsmacht jedes Gesellschafters, sofern im Gesellschaftsvertrag nichts anderes geregelt Gewerbeanmeldung und Eintragung ins Handelsregister / relativ gering ja schriftlicher Gesellschaftsvertrag nicht zwingend, aber zu empfehlen
KG
Kommanditgesellschaft (Kaufmann)
  • kein festes Kapital
  • keine Mindesteinlage vorgeschrieben, jedoch Kommanditeinlagen für Kommanditisten (Höhe beliebig)
mind. 2 Komplementäre (persönlich haftende Gesellschafter) unbeschränkt, Kommanditisten in Höhe der Einlage Grds. pers. haftende Gesellschafter; in besonderen Fällen Beteiligung der Kommanditisten erforderlich Gewerbeanmeldung und Eintragung ins Handelsregister / relativ gering ja schriftlicher Gesellschaftsvertrag nicht zwingend, aber zu empfehlen
GmbH
Gesellschaft mit beschränkter Haftung (Kaufmann)
  • Mindestkapital: 25.000 Euro
  • mindestens 12.500 Euro müssen in bar oder in Sachwerten bei Gründung eingezahlt werden
mind. 1 nur mit Gesellschaftsvermögen (Haftungsbeschränkung tritt erst nach Eintragung in das Handelsregister ein), ggf. persöhnliche Haftung des Geschäftsführers Geschäftsführer, Geschäftspolitik: Gesellschafterversammlung, sofern vorhanden Aufsichtsrat, Bestellung von Prokurist möglich Gewerbeanmeldung und Anmeldung zur Eintragungin das Handelsregister, insgesamt umfangreiche Formalitäten / hohe Gründungskosten (Erleichterung bei Verwendung des notariellen Musterprotokolls) Ja Ja schriftlicher Gesellschaftsvertrag
UG (haftungsbeschränkt)
Unternehmergesellschaft (Kaufmann)
  • Mindestkapital 1 Euro pro Gesellschafter
  • vollständige Einzahlung bei Gründung erforderlich
  • nur Bargründung möglich
mind. 1 wie GmbH wie GmbH wie GmbH Ja Ja schriftlicher Gesellschaftsvertrag
AG
Aktiengesellschaft (Kaufmann)
  • Mindestgrundkapital: 50.000 Euro
  • mind. 1/4 des Nennbetrages der Aktien müssen bar oder in Sachwerten bei Gründung eingezahlt werden
mind. 1 nur mit Gesellschaftsvermögen; ggf. persöhnliche Haftung des Vorstandes Vorstand; Geschäftspolitik: Aufsichtsrat, Hauptversammlung Gewerbeanmeldung und Eintragung ins Handelsregister, sehr umfangreiche Formalitäten / hohe Gründungskosten Ja Ja schriftlicher Gesellschaftsvertrag
eG
eingetragene Genossenschaft (Kaufmann)
  • kein festes Kapital
  • keine Mindesteinlage vorgeschrieben
mind. 3 nur mit Gesellschaftsvermögen Vorstand; Geschäftspolitik: Aufsichtsrat, Generalversammlung Gewerbeanmeldung und Eintragung ins Genossenschaftregister schriftlicher Gesellschaftsvertrag

Einzelunternehmung

Die Einzelunternehmung ist mit über zwei Millionen Gründungen die beliebteste Rechtsform in Deutschland. Typische Einzelunternehmungen sind z.B. kleinere Handwerksbetriebe, landwirtschaftliche Betriebe oder Einzelhandelsbetriebe.
Einzelunternehmungen lassen sich grob in zwei Arten unterteilen:

  • Einzelne natürliche Personen, die einer selbständigen Tätigkeit nachgehen, z.B. Freiberufler, Kleingewerbetreibende sowie Land- und Forstwirte
  • Unternehmen eines eingetragenes Kauf-mannes/-frau im Sinne des Handelsgesetzbuches

Wie es der Name schon sagt, steh bei der Einzelunternehmung ein einzelner Unternehmer im Vordergrund, der das Unternehmen alleine leitet.

Gründung und Startkapital

Die Gründung unterscheidet sich hinsichtlich den Freiberuflern, Kleingewerbetreibenden und den gewerbetreibenden Kauf-männern/-frauen. Grundsätzlich ist aber ein Inhaber von nöten, der das Unternehmen leitet.
Start- bzw. Mindestkapital ist nicht notwendig, für die Eintragung ins Handelsregister bei den Kaufleuten fallen alledings gebühren an, die von Bundesland zu Bundesland verschieden sind.

Namensgebung

Grundsätzlich wird der Name einer Einzelunternehmung nach dem Vor- und Nachnamen der Person gebildet. Zusätzlich kann noch ein Branchenname hinzugefügt werden (z.B. Blumenhandel Max Mustermann). Eingetragene Kaufleute dürfen auch einen Phantasienamen nutzen. Zudem erhalten sie einen Rechtsformzusatz, nämlich "eingetragener Kaufmann" (e.K.).

Haftung, Gewinn und Verlust

Die Haftung ist der größte Nachteil einer Einzelunternehmung. Der Inhaber der Unternehmung haftet nämlich alleine mit seinem Geschäfts- und Privatvermögen. Allerdings erhält er auch den gesamten Gewinn seines Unternehmens und trägt die Verluste des Unternhemens.

Pro & Kontra

Vorteile Nachteile
Gewinne gehören uneingeschränkt dem Inhaber uneingeschränkte Haftung
Inhaber kann alleine Entscheidungen treffen Buchführungspflichten (nur als Kaufmann)
Kein Startkapital notwendig "Einzelkämpfer"
Hohe Kreditwürdigkeit