Schlechtleistung
Der Käufer hat einen Anspruch darauf, dass die Ware in einwandfreiem Zustand geliefert wird. Hat sie nicht die vertraglich vereinbarte Beschaffenheit, liegt ein Sachmangel vor. Wurde nichts festgelegt, ist die gewöhnliche Verwendung maßgebend, d.h. eine Beschaffenheit, wie sie bei gleichartigen Sachen üblich ist. Eine mangelhafte Lieferung kann demnach folgende Mängel aufweisen:
Sachmängel
| Beschaffenheitsmängel | Montagemängel | Falschlieferung | Minderlieferung | ||
|---|---|---|---|---|---|
| Fehlerhafte Ware | Ware entspricht nicht der Werbeaussage | Montagefehler | Mangelhafte Montageanleitung | (Mangel in der Art) | (Mangel in der Menge) |
| entspricht nicht der vertraglich vereinbarten Beschaffenheit | es fehlen der Ware Eigenschaften, die in einer Werbeaussage oder Kennzeichnung versprochen wurden | unsachgemäß durchgeführte Montage des Verkäufers | mit der Folge falscher Montage durch Käufer (sog. "IKEA-Klausel") | andere Sache wird geliefert | zu geringe Menge wird geliefert |
| eignet sich nicht für die nach dem Vertrag vorausgesetzte Verwendung | |||||
| eignet sich nicht für eine gewöhnliche Verwendung | |||||
Rechtsmängel
z.B.
- Verkäufer ist nicht Eigentümer
- Ware ist mit Pfandrecht belastet
Haftung
Der Umfang der Sachmangelhaftung hängt davon ab, ob ein Privatmann oder ein Unternehmer einkauft.
| Privatmann als Käufer | Unternehmer als Käufer |
|---|---|
| Bei neuen Produkten haftet der Verkäufer 2 Jahre. Bei gebrauchten Sachen kann die Frist auf ein Jahr herabgesetzt werden. | Durch Vertrag kann der Verkäufer seine Haftung beliebig verkürzen oder ausschließen. In Allgemeinen Geschäftsbedingungen kann die Haftung bei neuen Sachen auf ein Jahr herabgesetzt werden. |
Rechte des Käufers
Pflichten des Käufers
- Prüfungspflicht
- bürgerlicher Kauf und einseitiger Handelskauf (Verbrauchsgüterkauf; § 474 BGB): innerhalb der Gewährleistungsfrist
- zweiseitiger Handelskauf und einseitiger Handelskauf, wenn Unternhemer etwas von Privat kauft: unverzüglich
- Rügepflicht
-> Mängel müssen in der Rüge genau bezeichnet werdenRügefristen Offene Mängel Versteckte Mängel Arglistig verschwiegene Mängel Zweiseitiger Handelskauf und einseitiger Handelskauf, wenn Unternhemer etwas von Privat kauft unverzüglich unverzüglich nach Entdeckung, spätestens innerhalb der Gewährleistungsfrist unverzüglich nach Entdeckung, innerhalb von 3 Jahren Einseitiger Handelskauf (Verbrauchsgüterkauf) und bürgerlicher Kauf innerhalb der Gewährleistungspflicht innerhalb von 3 Jahren
