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Betriebsrat

Voraussetzungen

Fünf (drei davon wählbar) ständig wahlberechtigte Arbeitnehmer

Wahlberechtigt sind:

alle Arbeitnehmer eines Betriebes über 16 Jahre alt

Wählbar sind:

alle Arbeitnehmer über 18 Jahre und die mindestens 6 Monate im Betrieb sind

Wahl

Alle 4 Jahre

Größe

in Unterhnehmen mit so vielen Mitarbeitern beträgt die Zahl der Betriebsratmitglieder
5 - 20 1
21 - 50 3
51 - 100 5
101 - 200 7
201 - 400 9
401 - 700 11
701 - 1000 13
1001 - 1500 15
1501 - 2000 17
2001 - 2500 19
2501 - 3000 21
3001 - 3500 23
3501 - 4000 25
4001 - 4500 27
4501 - 5000 29
5001 - 6000 31
6001 - 7000 33
7001 - 9000 35
je angefangene weiter 3000 +2

Stufen der Mitbestimmung

sozialer Bereich personeller Bereich wirtschaftlicher Bereich
Mitbestimmungsrecht Mitwirkungsrecht
Wiederspruchsrecht Informations- und Beratungsrecht
soziale Angelegenheiten (Betriebsordnung, Urlaubsplan, Beginn / Ende der Arbeitszeit, Zeit / Ort / Art der Entgeltzahlung, Entlohnungsgrundsätze, Akkord- / Prämiensätze, Überstunden, Pausen, soziale Einrichtungen, Kantine, sanitäre Anlagen, Unfallverhütung) personelle Einzelmaßnahmen (Versetzung, Eingruppierung, Umgruppierung, Kurzarbeit, Einstellung) wirtsch. Angelegenheiten (wirt. und finaz. Lage, Produktion und Absatz, Investitionen, neue Arbeits- und Rationalisierungsmethoden)
Sozialplan bei Betriebsveränderungen betriebliche Bildungsmaßnahmen Arbeitsplatzgestaltung (Baumaßnahmen, techn. Anlagen, Arbeitsablauf)
betriebliche Berufsausbildung Kündigung Personalplanung, Förderung, betriebliche Bildung
Personalfragebogen, Beurteilungsgrundsätze Betriebsveränderungen, Stilllegung