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Ausbildungsvertrag

Übersicht

Übersicht über die Ausbildung

Mindestangaben

  1. Art, sachliche und zeitliche Gliederung sowie Ziel der Berufsausbildung
  2. Beginn und Dauer der Berufsausbildung - mindestens 2, in der Regel 3 Jahre
  3. Ausbildungsmaßnahmen außerhalb der Ausbildungsstätte
  4. Dauer der regelmäßigen täglichen Ausbildungszeit
  5. Dauer der Probezeit - mindestens 1 Monat, höchstens 4 Monate
  6. Zahlungstermine und Höhe der Ausbildungsvergütung
  7. Dauer des Urlaubs
  8. Kündigungsvoraussetzungen
  9. Hinweis auf Tarifverträge, Betriebs- oder Dienstleistungsvereinbarungen

Rechte und Pflichten

Pflichten des Ausbildenden

  • Ausbildungspflicht - d.h. Vermittlung von Kenntnissen, Fertigkeiten und beruflicher Handlungsfähigkeit
  • kostenlose Bereitstellung der Ausbildungsmittel
  • Freistellung zum Berufsschulbesuch
  • Zahlung der Ausbildungsvergütung (2020 beträgt die Mindestvergütung 515€)
  • Fürsorgepflicht - d.h. Zahlung der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung, Einhaltung des Jugendarbeitsschutgesetzes, Beachtung der Unfallschutzbestimmungen
  • Ausbilder darf nur Arbeit anordnen, die zum Ausbildungsberuf gehören
  • Pflicht zur Zeugnisausstellung

Merke

Die Pflichten des Ausbildenden sind gleichzeitig die Rechte des Auszubildenden

Die Nichteinhaltung kann zur außerordentlichen Kündigung (=fristlos) berechtigen und zur Schadenersatzpflicht führen.

Pflichten des Auszubildenden

  • Lernpflicht - d.h. der Auszubildende soll bemüht sein, sich die nötigen Kenntnisse und Fähigkeiten anzueignen
  • Sorgfaltspflicht - d.h. ihm übertragene Arbeiten muss der Auszubildende sorgfältig ausführen
  • Gehorsamspflicht - d.h. Weisungen des Ausbilders sind zu befolgen
  • Pflicht zum Berufsschulbesuch
  • Pflicht, schriftlichen Ausbildungsnachweis zu führen
  • Schweigepflicht
  • Pflicht zur Einhaltung des **Wettbewerbsverbots, d.h. dem Ausbildenden darf keine Konkurrenz gemacht werden

Merke

Die Pflichten des Auszubildenden sind gleichzeitig die Rechte des Ausbildenden

Die Nichteinhaltung kann zur außerordentlichen Kündigung (=fristlos) berechtigen und zur Schadenersatzpflicht führen.

Kündigung

  • schriflich
  • 4-Wochenfrist bei Berufsaufgabe oder Berufswechsel
  • fristlos aus wichtigem Grund (z.B. Diebstahl, Beleidung)
  • frislos und ohne Angabe von Gründen während der Probezeit (1 bis 4 Monte)

Vergleich Arbeitsverhältnis

Merkmal Ausbildungsverhältnis Arbeitsverhältnis
Vertragsgegenstand Berufsausbildung in anerkanntem Ausbildungsberuf Arbeitsleistung
Beteiligte Ausbildender (Betrieb) = Praxis; Auszubildender (falls U18 mit gesetzlichem Vertreter); Berufsschule = Theorie Arbeitgeber und Arbeitnehmer
Vertragsdauer (je nach Ausbildungsberuf mindestens 2, höchstens 4 Jahre) Liegt im Ermessen der Vertragspartner (Befristet / Unbefristet)
Entgelt Ausbildungsmindestvergütung (Steigt jedes Jahr) Lohn und Gehalt (Mindestlohn)
Kündigung Während der Probezeit jederzeit fristlos. Danach: 1. Aus einem wichtigen Grund; 2. vom Auszubildenden mit einer Frist von 4 Wochen In Probzeit (2 Wochen Frist); fristgerecht (ordentlich) mit Kündigungsfrist oder fristlos (außerordentliche) ohne Kündigungsfrist
Vertragsform Schriftlich Mündlich, schriflich
Probezeit Dauer 1 - 4 Monate 0 - 6 Monate
Dokumentation Pflicht Berichtsheft zu schreiben Arbeitsprojekte dokumentieren
Rechtsgrundlage BBiG (Berufsbildungsgesetz) Jeweiligen Gesetze des Arbeitsrechts