Ausbildungsvertrag
Übersicht
Mindestangaben
- Art, sachliche und zeitliche Gliederung sowie Ziel der Berufsausbildung
- Beginn und Dauer der Berufsausbildung - mindestens 2, in der Regel 3 Jahre
- Ausbildungsmaßnahmen außerhalb der Ausbildungsstätte
- Dauer der regelmäßigen täglichen Ausbildungszeit
- Dauer der Probezeit - mindestens 1 Monat, höchstens 4 Monate
- Zahlungstermine und Höhe der Ausbildungsvergütung
- Dauer des Urlaubs
- Kündigungsvoraussetzungen
- Hinweis auf Tarifverträge, Betriebs- oder Dienstleistungsvereinbarungen
Rechte und Pflichten
Pflichten des Ausbildenden
- Ausbildungspflicht - d.h. Vermittlung von Kenntnissen, Fertigkeiten und beruflicher Handlungsfähigkeit
- kostenlose Bereitstellung der Ausbildungsmittel
- Freistellung zum Berufsschulbesuch
- Zahlung der Ausbildungsvergütung (2020 beträgt die Mindestvergütung 515€)
- Fürsorgepflicht - d.h. Zahlung der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung, Einhaltung des Jugendarbeitsschutgesetzes, Beachtung der Unfallschutzbestimmungen
- Ausbilder darf nur Arbeit anordnen, die zum Ausbildungsberuf gehören
- Pflicht zur Zeugnisausstellung
Merke
Die Pflichten des Ausbildenden sind gleichzeitig die Rechte des Auszubildenden
Die Nichteinhaltung kann zur außerordentlichen Kündigung (=fristlos) berechtigen und zur Schadenersatzpflicht führen.
Pflichten des Auszubildenden
- Lernpflicht - d.h. der Auszubildende soll bemüht sein, sich die nötigen Kenntnisse und Fähigkeiten anzueignen
- Sorgfaltspflicht - d.h. ihm übertragene Arbeiten muss der Auszubildende sorgfältig ausführen
- Gehorsamspflicht - d.h. Weisungen des Ausbilders sind zu befolgen
- Pflicht zum Berufsschulbesuch
- Pflicht, schriftlichen Ausbildungsnachweis zu führen
- Schweigepflicht
- Pflicht zur Einhaltung des **Wettbewerbsverbots, d.h. dem Ausbildenden darf keine Konkurrenz gemacht werden
Merke
Die Pflichten des Auszubildenden sind gleichzeitig die Rechte des Ausbildenden
Die Nichteinhaltung kann zur außerordentlichen Kündigung (=fristlos) berechtigen und zur Schadenersatzpflicht führen.
Kündigung
- schriflich
- 4-Wochenfrist bei Berufsaufgabe oder Berufswechsel
- fristlos aus wichtigem Grund (z.B. Diebstahl, Beleidung)
- frislos und ohne Angabe von Gründen während der Probezeit (1 bis 4 Monte)
Vergleich Arbeitsverhältnis
| Merkmal | Ausbildungsverhältnis | Arbeitsverhältnis |
|---|---|---|
| Vertragsgegenstand | Berufsausbildung in anerkanntem Ausbildungsberuf | Arbeitsleistung |
| Beteiligte | Ausbildender (Betrieb) = Praxis; Auszubildender (falls U18 mit gesetzlichem Vertreter); Berufsschule = Theorie | Arbeitgeber und Arbeitnehmer |
| Vertragsdauer | (je nach Ausbildungsberuf mindestens 2, höchstens 4 Jahre) | Liegt im Ermessen der Vertragspartner (Befristet / Unbefristet) |
| Entgelt | Ausbildungsmindestvergütung (Steigt jedes Jahr) | Lohn und Gehalt (Mindestlohn) |
| Kündigung | Während der Probezeit jederzeit fristlos. Danach: 1. Aus einem wichtigen Grund; 2. vom Auszubildenden mit einer Frist von 4 Wochen | In Probzeit (2 Wochen Frist); fristgerecht (ordentlich) mit Kündigungsfrist oder fristlos (außerordentliche) ohne Kündigungsfrist |
| Vertragsform | Schriftlich | Mündlich, schriflich |
| Probezeit Dauer | 1 - 4 Monate | 0 - 6 Monate |
| Dokumentation | Pflicht Berichtsheft zu schreiben | Arbeitsprojekte dokumentieren |
| Rechtsgrundlage | BBiG (Berufsbildungsgesetz) | Jeweiligen Gesetze des Arbeitsrechts |
