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Demokratie

Definition Demokratie

Das Wort Demokratie kommt aus dem Griechischen und bedeutet Volksherrschaft. Nicht ein Einzelner - z.B. ein König - soll die politischen Entscheidungen treffen, sondern das Volk. Man spricht deshalb von Volkssouveränität.

Mindmap zur Demokratie

Arten

Direkte oder repräsentative Demokratie?

Im antiken Griechenland bedeutete Demokratie tatsächlich, dass die Bürger - das Bürgerrecht besaßen nur wenige tausend Männer - in den Stadtstaaten direkt an politischen Beratungen und Entscheidungen beteiligt waren. Sie entschieden selbst über Recht und Gesetz. Das funktioniert in modernen Staaten mit Millionen von Einwohnern nicht mehr. Heutige Verfassungen gehen deshalb einen anderen Weg, den der repräsentativen Demokratie. In ihr entscheiden die Bürgerinnen und Bürger in Wahlen, durch wen sie in den Parlamenten vertreten sein wollen. Sie wählen Abgeordnete auf Zeit.

Regeln der repräsentativen Demokratie

In der repräsentativen Demokratie überträgt das Volk seine Herrschaft auf Abgeordnete. Damit diese ihre Macht nicht missbrauchen, braucht es Regeln. Diese Regeln sind:

  • Wer das Volk vertritt, wird durch allgemeine Wahlen bestimmt.
  • Die Macht wird nur auf Zeit übertragen. In überschaubaren Zeitabständen (meist 4-5 Jahre) werden neue Repräsentanten gewählt. Die Abgeordneten werden sozusagen an der Leine geführt, die alle vier Jahre eingeholt wird. Das zwingt die Abgeordneten auch, den Wählern Rechenschaft über ihre Arbeit abzulegen und sie von ihren Leistungen zu überzeugen.
  • In der parlamentarischen Demokratie wählen die Abgeordneten auch die Regierung. Mit der Wahl der Abgeordneten wird gleichzeitig entschieden, wer regiert.
  • In modernen Demokratien sind die Abgeordneten in Parteien organisiert. Die Wählerinnen und Wähler orientieren sich bei ihrer Stimmabgabe meist nicht mehr an der Persönlichkeit der Kandidaten, sondern an den Parteien und ihren Zielen: Parteiendemokratie.

Wem sollen die Abgeordneten gehorchen?

Abgeordnete sind Vertreter ihrer Wähler. Es liegt daher nahe, dass sie keinen eigenen Handlungsspielraum haben, sondern im Auftrag der Wähler handeln: imperatives Mandat. Das Grundgesetz erteilt dieser Vorstellung eine klare Absage. Es bestimmt, dass die Abgeordneten ein freies Mandat haben. Sie sind an Weisungen nicht gebunden.
Das freie Mandat ist ein Leitbild. Die Praxis zeigt, dass Abgeordnete immer vielfältigen Einflüssen ausgesetzt sind. Ein Abgeordneter allein kann bei parlamentarischen Entscheidungen wenig ausrichten. Einfluss gewinnt ein Abgeordneter vor allem als Mitglied seiner Fraktion.
Die Fraktionen sind daran interessiert, möglichst geschlossen aufzutreten. Das gilt vor allem für die Gesetzgebung. Für die Abgeordneten kann diese Fraktionsdisziplin auch ein Fraktionszwang sein.
Bei Entscheidungen, bei denen es um klare Gewissensfragen geht, geben die Fraktionen die Abstimmung frei. Dies war z.B. beim Embryonenschutzgesetz der Fall.

Imperatives vs. freies Mandat

Nachteile des imperativen Mandats Nachteile des freien Mandats
Der Abgeordnete vertritt nur die Mehrheit im Wahlkreis. Minderheiten werden nicht repräsentiert. Keine Rechenschaftspflicht des Abgeordneten gegenüber den Wählern.
Auch zwischen den Wahlen sind ständige Abstimmungen im Wahlkreis notwendig, damit der Abgeordnete weiß, was er zu tun hat. Entfremdung zwischen Abgeordneten und Wählern.
Je nach Stimmung in der Bevölkerung muss der Abgeordnete mal so, mal anders entscheiden. Möglichkeit des Mandatsmissbrauchs, z.B. wenn der Abgeordnete aus der Partei austritt, der er seinen Sitz im Parlament verdankt.
Unpopuläre, aber notwendige Maßnahmen können nicht umgesetzt werden. Das Prinzip des freien Mandats wird beim Verbot verfassungsfeindlicher Parteien durchbrochen: Die Abgeordneten verlieren ihr Mandat.

Gefahren für die Demokratie

Populismus

Definition Populismus

Populismus ist eine von Opportunismus geprägte, volksnahe, oft demagogische Politik, die darauf abzielt, durch Dramatisierung der politischen Lage die Gunst der Massen (im Hinblick auf Wahlen) zu gewinnen.

Karikatur zum Populismus

Linkspopulismus

Extremismus

Definition Extremismus

Extremismus ist eine extreme, radikale (politische) Einstellung oder Richtung.

Verfassungsorgane in Deutschland

Übersicht Verfassungsorgane

Im Folgenden werden die fünf ständigen Verfassungsorgane beschrieben. Es gibt auch Verfassungsorgane, die nicht immer vorhanden sein müssen. Ein Beispiel hierfür ist die Bundesversammlung. Die Bundesversammlung gibt es nur, wenn der Bundespräsident gewählt werden muss.

Bundesverfassungsgericht

Oberstes deutsches Gericht, das darüber wacht, dass sich Parlamente, Regierungen und Gerichte in Deutschland an das Grundgesetz halten. Es kann zum Beispiel Gesetze aufheben, wenn sie verfassungswidrig sind. Bevor das Gericht aktiv wird, muss es offiziell angerufen werden, zum Beispiel durch eine Verfassungsbeschwerde. Die Richterinnen und Richter werden je zur Hälfte vom Bundestag und vom Bundesrat gewählt. Der Bundespräsident ernennt sie. Das Bundesverfassungsgericht ist Teil der rechtsprechenden Gewalt.

Bundesrat

Vertretung der Länder. Der Bundesrat wirkt bei der Gesetzgebung und Verwaltung des Bundes mit. Er hat bei Bundesgesetzen ein Mitberatungs- oder Mitentscheidungsrecht. In welchen Bereichen er mitentscheidet, regelt das Grundgesetz. Der Bundesrat setzt sich aus Mitgliedern der 16 Landesregierungen zusammen. Er ist Teil der Legislative.

Bundespräsident

Das Staatsoberhaupt der Bundesrepublik Deutschland. Der Bundespräsident repräsentiert den Staat nach innen und außen, hat aber keine Entscheidungsbefugnisse. Er fertigt die vom Bundestag beschlossenen Gesetze aus und schlägt dem Bundestag die Bundeskanzlerin oder den Bundeskanzler zur Wahl vor. Auf Vorschlag der Bundeskanzlerin oder des Bundeskanzlers ernennt er die Bundesministerinnen und Bundesminister. Der Bundespräsident ist Teil der Exekutive.

Bundestag

Der Deutsche Bundestag ist das Parlament der Bundesrepublik Deutschland und das einzige direkt vom Volk gewählte Verfassungsorgan. Der Bundestag wählt den Bundeskanzler, berät und beschließt Bundesgesetze und kontrolliert die Arbeit der Bundesregierung. Er gehört zur Legislative.

Bundesregierung

Die Bundesregierung ist das verfassungsmäßige Organ der Staatsleitung. Sie besteht aus der Bundeskanzlerin, die die Richtlinien der Politik bestimmt, und den Bundesministerinnen und Bundesministern, die an diese Richtlinien gebunden sind, im Übrigen aber ihre Bundesministerien selbständig leiten. Die Bundesregierung ist Teil der vollziehenden Gewalt

Bundeskanzler*in

Bundeskanzler der Bundesrepublik Deutschland
Nr. Bild Name (Lebensdaten) Partei Amtsantritt Ende der Amtszeit
1 Konrad Adenauer Konrad Adenauer

(1876–1967)

CDU 15. September 1949 16. Oktober 1963
2 Ludwig Erhard Ludwig Erhard

(1897–1977)

CDU 16. Oktober 1963 1. Dezember 1966
3 Kurt Georg Kiesinger Kurt Georg Kiesinger

(1904–1988)

CDU 1. Dezember 1966 21. Oktober 1969
4 Willy Brandt Willy Brandt

(1913–1992)

SPD 21. Oktober 1969 7. Mai 1974
5 Helmut Schmidt Helmut Schmidt

(1918–2015)

SPD 16. Mai 1974 1. Oktober 1982
6 Helmut Kohl Helmut Kohl

(1930–2017)

CDU 1. Oktober 1982 27. Oktober 1998
7 Gerhard Schröder Gerhard Schröder

(* 1944)

SPD 27. Oktober 1998 22. November 2005
8 Angela Merkel Angela Merkel

(* 1954)

CDU 22. November 2005 8. Dezember 2021
9 Olaf Scholz Olaf Scholz

(* 1958)

SPD 8. Dezember 2021 im Amt

Aufgaben

  • Richlinienkompetenz, d.h er legt die politischen Richlinien der Bundesregierung fest
  • Ernennt einen Bundesminister zum Stellvertreter
  • Im Verteidigungsfall hat der Bundekanzler die Befehls- und Kommandogewalt über die Armee

Wahlen

Bedeutung von Wahlen

  • Die Wahl ist das Medium, durch das die politische Selbstbestimmung des Volkes verwirklicht wird.
  • Ermöglicht den Menschen, unabhängig von ihrem sozialen Status, Einfluss auf die politische Landschaft zu nehmen.
  • Legitimation der Regierenden

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Wahlgrundsätze der BRD

Wichtig

Die Abgeordneten des Deutschen Bundestages werden in allgemeiner, unmittelbarer, freier, gleicher und geheimer Wahl gewählt.

Die Bundestagswahl ist eine allgemeine Wahl, weil alle Bürgerinnen und Bürger der Bundesrepublik Deutschland wahlberechtigt sind - unabhängig von Geschlecht, Einkommen, Konfession, Beruf oder politischer Überzeugung. Das aktive Wahlrecht wird mit Vollendung des 18.
Auslandsdeutsche sind wahlberechtigt, wenn sie nach Vollendung des 14. Lebensjahres mindestens drei Monate ununterbrochen in Deutschland gelebt haben und dieser Aufenthalt nicht länger als 25 Jahre zurückliegt.

Unmittelbare Wahlen sind Wahlen, bei denen die Wählerinnen und Wähler die Abgeordneten direkt (unmittelbar) wählen. In Deutschland gibt es keine „Wahlmänner“, die - wie in den USA - als Zwischeninstanz fungieren und denen man seine Stimme überträgt.

Eine Wahl ist frei, wenn die Bürgerinnen und Bürger in ihrer Wahlentscheidung nicht beeinflusst oder unter Druck gesetzt werden. Der Grundsatz der Freiheit der Wahl gewährleistet, dass die Wählerinnen und Wähler ihren wahren Willen unverfälscht zum Ausdruck bringen und ihr Wahlrecht ohne Zwang oder sonstige unzulässige Einflussnahme von außen ausüben können. Dazu gehört auch, dass es keinen Wahlzwang gibt und es jedem Bürger freisteht, an einer Wahl teilzunehmen. **Gleich" ist eine Wahl, weil jede Stimme gleich viel zählt und jede Art von Gewichtung unzulässig ist. Oder wie es im Englischen so schön heißt: One man - one vote.

Geheim ist eine Wahl, wenn sichergestellt ist, dass der Wähler oder die Wählerin den Stimmzettel unbeobachtet ankreuzen kann. Die Stimmabgabe erfolgt in Wahlkabinen. Diese sind von außen nicht einsehbar. Die ausgefüllten Stimmzettel werden gefaltet in die Wahlurne geworfen. So kann niemand erkennen, welche Wahlentscheidung der Wähler oder die Wählerin getroffen hat.
In Deutschland ist auch die Briefwahl möglich, die allerdings beantragt werden muss. Die Stimme kann dann per Post abgegeben werden. Dies ermöglicht kranken, behinderten oder sonst am Wahltag verhinderten Personen, ihr Wahlrecht auszuüben.