Zum Inhalt

Schutzbedarfsanalyse

Schutzziele

  • Vertraulichkeit = Daten sind für unberechtigte Dritte nicht zugänglich
  • Integrität = Daten können nicht verfälscht werden
  • Verfügbarkeit = Daten stehen zur Verfügung, wenn sie gebraucht werden

Erweiterte Schutzziele

  • Verbindlichkeit = Akteur kann seine Handlung nicht abstreiten
  • Zurechenbarkeit = Handlung kann Akteur sicher zugeordnet werden
  • Authentizität = Ist die Information echt?

Phasen des Sicherheitsprozesses

  1. Initiierung des Sicherheitsprozesses
  2. Erstellung der Leitlinie zur Informationssicherheit
  3. Organisation des Sicherheitsprozesses
  4. Erstellung einer Sicherheitskonzeption
  5. Umsetzung der Sicherheitskonzeption
  6. Aufrechterhaltung & Verbessung (Wieder zurück zu 4.)

BDSG

= Bundes Datenschutz Gesetz

  • gültig in Deutschland
  • regelt die Verarbeitung von personenbezogenen Daten
  • dient zum Schutz der Privatsphäre und der Kontrolle über seine Daten

DSGVO

= Datenschutz Grundverordnung

  • EU-weit gültig (seit 05/2018)
  • regelt Schutz personenbezogener Daten in EU-Mitgliedsstaaten, inkl. Strafen bei Verstoß
  • Rechte:
    • Recht auf Auskunft
    • Recht auf Berichtigung
    • Recht auf Löschung